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Polnischkurse - wersja polska

§ 6. 1. Mitglied kann jede natürliche Person werden, die in Gesetzesvorschriften vorgesehene Bedingungen erfüllt und die Ziele und Satzung der Gesellschaft anerkennt. Über die Aufnahme in die Gesellschaft entscheidet der Vorstand aufgrund des vorgelegten schriftlichen Bewerbungsantrags des Bewerbers. Mit der Stellung des Aufnahmeantrags erklärt der Kandidat zum Mitglied seine Anerkennung der Satzung und Ziele der Gesellschaft.

2. Ausländische Personen mit ständigem Wohnsitz außerhalb der Republik Polnisch in Polen können die Mitgliedschaft der Gesellschaft erwerben.

3. Alle Stipendiaten der Deutsch-Polnischen Akademischen Gesellschaft erhalten automatisch die Einladung zum Eintritt in die Gesellschaft.

4. Die Mitglieder haben das Recht auf Beteiligung mit Stimmrecht an der Hauptversammlung der Mitglieder und an Vorstandssitzungen (ohne Stimmrecht, wenn sie keine Vorstandsmitglieder sind). Sie können an organisatorischen Arbeiten in Sachen der Gesellschaft teilnehmen anhand der Regeln, die vom Vorstand festgelegt werden. Die Mitglieder können auch Anträge in Angelegenheiten der Gesellschaft an den Vorstand richten oder sie der Hauptversammlung der Mitglieder zur Erörterung vorbringen.

5. Die Mitglieder der Gesellschaft sind verpflichtet, regelmäßig Mitgliedsbeiträge zu entrichten, deren Höhe nicht minder ist als der durch Beschluß der Hauptversammlung der Mitglieder festgesetzte Mindestbeitrag.

6. Die Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt durch:

  1. Tod des Mitglieds;
  2. freiwilligen Austritt aus der Gesellschaft;
  3. Ausschluß aus der Gesellschaft wegen Verstoß gegen die Satzung oder wegen vereinsschädigenden Verhaltens; den Beschluß darüber faßt der Vorstand mit einer Zweidrittelmehrheit der Stimmen; zu seiner Gültigkeit bedarf der Beschluß der Bestätigung durch die Hauptversammlung;
  4. Zahlungsrückstand des Mitgliedsbeitrags innerhalb eines Jahres.

7. Juristische oder natürliche Personen, die das Interesse an der Tätigkeit der Gesellschaft zeigen, sie finanziell unterstützen und für ihre Ziele werben möchten, können Fördermitglieder (ohne Rechte ordentlicher Mitglieder) werden. Die Fördermitglieder werden in die Gesellschaft durch Vorstandsbeschluß aufgenommen. Der Vorstand und der Förderer einigen sich über die Art und Weise der Leistungen zugunsten der Gesellschaft.

Tel.: 0048/12/638 08 69, Fax: 0048/12/638 36 70, Web: www.polnischkurse.org, E-Mail: info@polnischkurse.org Polnisch lernen - Seitenkarte
Büroadresse: Polsko-Niemieckie Towarzystwo Akademickie, ul. Bronowicka 58/5, 30-091 Kraków
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